Wenn Sie als ausländische/r Staatsbürger/in in der Schweiz leben wollen, brauchen Sie eine Bewilligung. Hier finden Sie eine Übersicht über die verschiedenen Ausweise und dazu, wie diese erteilt werden.
Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligung
- Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B)Mit einem Ausweis B dürfen Sie sich längerfristig in der Schweiz aufhalten.
- Niederlassungsbewilligung (Ausweis C)Ein Ausweis C ermöglicht Ihnen den unbegrenzten Aufenthalt in der Schweiz.
Weitere Bewilligungen zum Aufenthalt
- Bewilligung für Grenzgänger/innen (Ausweis G)Als Grenzgänger/in können Sie mit dem Ausweis G in der Schweiz arbeiten.
- Bewilligung Kurzaufenthalt (Ausweis L)Wenn Sie sich weniger als ein Jahr in der Schweiz aufhalten, erhalten Sie einen Ausweis L.
- Familienangehörige von Mitarbeitenden internationaler OrganisationenAusweis Ci im Austausch zur EDA-Legitimationskarte
- Personen des AsylbereichsAsylsuchende Personen, vorläufig Aufgenommene und anerkannte Flüchtlinge erhalten unterschiedliche Ausweise.
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