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Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B)

Der Ausweis B berechtigt eine ausländische Person, sich zu einem bestimmten Zweck längerfristig in der Schweiz aufzuhalten.

Für EU-/EFTA-Bürger/innen werden Aufenthaltsbewilligungen mit einer Gültigkeitsdauer von fünf Jahren ausgestellt. Für Angehörige von Drittstaaten sind Aufenthaltsbewilligungen auf ein Jahr befristet.

In beiden Fällen müssen Sie sich zu einem bestimmten Zweck in der Schweiz aufhalten:

Eine Aufenthaltsbewilligung erhalten

Bei den Formalitäten zu Ihrer Einreise wird geprüft, ob Sie die Voraussetzungen für eine Aufenthaltsbewilligung erfüllen. Wenn das zutrifft, leitet der Migrationsdienst die entsprechenden Schritte ein.

Sie erhalten eine schriftliche Einladung, in einem Ausweiszentrum Ihre biometrischen Daten abzugeben. Anschliessend wird der Ausweis B produziert und an Ihre Wohngemeinde geschickt. Dort können Sie das Dokument abholen und die anfallenden Gebühren bezahlen.

Ihre Aufenthaltsbewilligung verlängern

Ein bis zwei Monate vor Ablauf Ihrer Aufenthaltsbewilligung erhalten Sie vom Staatssekretariat für Migration eine Verfallsanzeige für die Verlängerung. Beachten Sie die Anweisungen auf dem Dokument und legen Sie es zusammen mit Ihrem gültigen Reisepass oder für EU/EFTA-Bürger/innen Ihrer gültigen Identitätskarte persönlich bei der Einwohnerkontrolle Ihrer Wohngemeinde vor. Die Einwohnerkontrolle leitet Ihr Verlängerungsgesuch anschliessend an den Migrationsdienst weiter.

Häufige Fragen

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