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Bewilligung für Grenzgänger/innen (Ausweis G)

Eine Grenzgängerbewilligung können EU-/EFTA-Staatsangehörige erhalten, die ihren Wohnsitz und Lebensmittelpunkt im Ausland beibehalten, aber in der Schweiz erwerbstätig sind. Als Grenzgänger/in müssen Sie mindestens einmal wöchentlich an Ihren Wohnort im Ausland zurückkehren.

Wenn Ihr Arbeitsvertrag unbefristet oder länger als ein Jahr gültig ist, gilt die Grenzgängerbewilligung maximal fünf Jahre lang. Wurde Ihr Arbeitsvertrag für weniger als ein Jahr ausgestellt, ist die Grenzgängerbewilligung so lange gültig wie Ihr Arbeitsvertrag.

Wenn Sie weniger als 90 Tage angestellt sind, muss Ihr/e Arbeitgeber/in Sie über das Meldeverfahren anmelden.

Login zum Portal Meldeverfahren – Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement

Eine Grenzgängerbewilligung beantragen

Ihr/e Arbeitgeber/in reicht das Gesuch um eine Grenzgängerbewilligung bei der Gemeinde Ihres Arbeitsorts ein mit dem folgenden Formular:

Gesuch um Grenzgängerbewilligung

Dem Gesuch müssen die folgenden Unterlagen beigelegt werden:

  • Kopie eines gültigen Reisepasses oder einer gültigen Identitätskarte
  • Ausländische Wohnsitzbestätigung
  • Kopie des Arbeitsvertrags oder aktuelle Arbeitsbestätigung, woraus der Stellenantritt, die Anstellungsdauer sowie das Arbeitspensum ersichtlich sind.

Wenn Sie sich während der Woche in der Schweiz aufhalten, haben Sie sich zusätzlich an Ihrem Aufenthaltsort bei der zuständigen Gemeinde zu melden.

Sie dürfen Ihre Arbeit aufnehmen, sobald alle Unterlagen bei der Gemeinde eingereicht sind.

Ihre Grenzgängerbewilligung verlängern

Ein bis zwei Monate vor Ablauf Ihrer Grenzgängerbewilligung erhält Ihr/e Arbeitgeber/in vom Staatssekretariat für Migration eine Verfallsanzeige für die Verlängerung.

Füllen Sie das Dokument aus und lassen Sie es von Ihrem Arbeitgeber bzw. Ihrer Arbeitgeberin unterschreiben. Reichen Sie die Verfallsanzeige anschliessend wieder bei der Gemeindeverwaltung der Einwohnerkontrolle Ihres Arbeitsortes ein bzw. dem Ort Ihres Arbeitseinsatzes, falls Sie über ein Temporärbüro angestellt sind.

Kann die Grenzgängerbewilligung verlängert werden, wird der Ausweis G produziert und dem Arbeitgeber zusammen mit der Rechnung zugestellt.

Falls Sie bisher eine Grenzgängerbewilligung in Papierform besessen haben, erhalten Sie einen Termin für die Abgabe Ihrer biometrischen Daten. Erst wenn diese erfasst worden sind, kann der Ausweis G produziert und Ihrem Arbeitgeber zugestellt werden.

Häufige Fragen

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