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Familienangehörige von Mitarbeitenden internationaler Organisationen (Ausweis Ci)

Der Ausweis Ci ist eine spezielle Aufenthaltsbewilligung. Sie wird für Familienangehörige von internationalen Beamten und Mitglieder ausländischer Vertretungen ausgestellt.

Grundsätzlich erhalten ausländische Staatsangehörige, die in einer Botschaft oder einer internationalen Organisation tätig sind, eine Legitimationskarte des Eidgenössischen Departements des Äusseren (EDA), ebenso ihre Familienangehörigen. Als Familienangehörige gelten die Ehegatten, die eingetragenen Partner/innen und Kinder unter 25 Jahren.

Wenn Familienangehörige mehr als 10 Stunden pro Woche ausserhalb der diplomatischen oder internationalen Organisation arbeiten möchten, müssen sie im Austausch gegen ihre EDA-Karte einen Ci-Ausweis beantragen.

Einen Ausweis Ci beantragen

Füllen Sie das folgende Formular aus und reichen Sie es beim Protokolldienst des EDA ein:

Sobald Sie die Zustimmung vom Protokolldienst erhalten haben, können Sie bei der Einwohnerkontrolle Ihrer Wohngemeinde einen Ausweis Ci beantragen. Bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • die Bestätigung des EDA
  • Ihre EDA-Legitimationskarte
  • Ihren Arbeitsvertrag
  • bei selbständiger Erwerbstätigkeit: eine verbindliche Offerte oder ein schriftliches Gesuch

Ihren Ausweis Ci verlängern

Ein bis zwei Monate vor Ablauf Ihres Ausweises erhalten Sie vom Staatssekretariat für Migration eine Verfallsanzeige für die Verlängerung. Das Formular muss ausgefüllt und mit einer aktuellen Arbeitsbestätigung via Einwohnerkontrolle Ihrer Wohngemeinde an den Migrationsdienst weitergeleitet werden.

Der Ausweis Ci gilt nur so lange, wie die Funktion der hauptberechtigten Person bei der internationalen oder diplomatischen Organisation besteht und Sie mit dieser in einem gemeinsamen Haushalt leben.

Allfällige Stellen- oder Kantonswechsel müssen beim EDA beantragt und bewilligt werden.

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