Wenn Sie eine Aufenthaltsbewilligung oder eine Niederlassungsbewilligung erhalten wollen, müssen Sie eine Landessprache sprechen und verstehen. Hier finden Sie die Informationen, wie Sie diese Sprachkenntnisse nachweisen.
Seit 2019 müssen Sie Ihre Sprachkenntnisse auch nachweisen, wenn Sie bereits eine Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B) oder eine Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) haben.
Die verlangte Sprache richtet sich nach Ihrem Wohnort:
- Verwaltungskreis Berner Jura: französisch
- Verwaltungskreis Biel/Bienne: französisch oder deutsch
- Alle übrigen Verwaltungskreise: deutsch
Welches Sprachniveau für welchen Ausweis?
Die folgende Tabelle zeigt eine Übersicht über die verschiedenen Sprachniveaus, die Sie je nach Aufenthaltsstatus vorweisen müssen.
Aufenthaltsstatus | Sprachniveau |
---|---|
Vorläufige Aufnahme | A1 mündlich |
Aufenthalt | A1 mündlich |
Niederlassung | A2 mündlich |
Vorzeitige Niederlassung | B1 mündlich |
Einbürgerung | B1 mündlich |
Die Beschreibung für die Kürzel der Sprachniveaus finden Sie hier:
Nachweis ohne zusätzlichen Test
Sie brauchen keinen zusätzlichen Test für den Sprachnachweis,
- wenn Ihre Muttersprache die Sprache des Verwaltungskreises ist, in dem Sie wohnen.
- wenn Sie während mindestens drei Jahren die obligatorische Schule in der Sprache Ihres Verwaltungskreises besucht haben.
- wenn Sie in der Sprache Ihres Verwaltungskreises einen Berufs- oder Hochschulabschluss erreicht oder ein Gymnasium abgeschlossen haben.
Wie Sie ein Zertifikat für den Sprachnachweis erhalten
Schritt1
Prüfen Sie den aktuellen Stand Ihrer Sprachkenntnisse. So können Sie beurteilen, ob Sie schon bereit sind für einen Test zu einem Zertifikat.
Sprachtest zur Einstufung gemäss Europäischem Referenzrahmen für Sprachen
Schritt2
Wie Sie sich auf den Test vorbereiten, ist Ihnen freigestellt. Wenn Sie eine Sprachschule besuchen, wählen Sie eine Institution, die eines der anerkannten Zertifikate anbietet. Nur diese Zertifikate werden für eine Aufenthaltsbewilligung oder eine Niederlassungsbewilligung anerkannt.
Schritt3
Wenn Sie bereit sind, den Test für den Sprachnachweis abzulegen, melden Sie sich für das richtige Zertifikat an.
Schritt4
Sobald Sie Ihr Zertifikat für den Sprachnachweis erhalten haben, reichen Sie es zusammen mit Ihrem Gesuch oder Ihrer Verfallsanzeige an die Einwohnerkontrolle Ihrer Wohngemeinde ein.
Ausnahmen für eine Aufenthaltsbewilligung
Folgende Personengruppen müssen keine Sprachanforderungen erfüllen, wenn sie eine Aufenthaltsbewilligung erhalten oder verlängern möchten:
- Minderjährige Kinder (gilt auch für die Erteilung der Niederlassungsbewilligung)
- Ehegatten von Schweizerinnen und Schweizern und deren minderjährige Kinder
- Personen, die sich auf das Freizügigkeitsabkommen (FZA) berufen können, und ihre Familienangehörigen (Ehegatten und ledige Kinder bis 21 Jahre)
Weitere Informationen
Gesetzliche Grundlage
Medienmitteilung des Bundesrats vom 15. August 2018: Ausländer- und Integrationsgesetz: Integration durch Anreize verstärken