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Niederlassungsbewilligung (Ausweis C)

Mit einem Ausweis C dürfen Sie sich unbegrenzt und ohne Einschränkungen in der Schweiz aufhalten. Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten und wie Sie vorgehen müssen.

Mit einer Niederlassungsbewilligung können Sie sich unbeschränkt in der ganzen Schweiz aufhalten. Anhand einer Kontrollfrist prüfen die Behörden alle fünf Jahre, ob Sie noch in der Schweiz leben und weiterhin alle Voraussetzungen für eine Niederlassungsbewilligung erfüllen.

Voraussetzungen

Eine Niederlassungsbewilligung beantragen

Automatische Prüfung eines Anspruchs

Gehören Sie zu einer der folgenden Personengruppen, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch, dass die Umwandlung Ihrer Aufenthaltsbewilligung in eine Niederlassungsbewilligung geprüft wird:

  • Ehepartnerinnen und Ehepartner von Schweizer Staatsangehörigen oder von Personen mit einer Niederlassungsbewilligung
  • Eingetragene Partnerinnen und Partner von Schweizer Staatsangehörigen oder von Personen mit einer Niederlassungsbewilligung
  • Staatsangehörige von Belgien, Deutschland, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Italien, Liechtenstein, Niederlande, Österreich, Portugal und Spanien
  • Ehepartnerinnen und Ehepartner, eingetragene Partnerinnen und Partner sowie minderjährige Kinder von dänischen, deutschen oder österreichischen Staatsangehörigen

Erfüllen Sie die Voraussetzungen für eine Umwandlung, stellt Ihnen der Migrationsdienst automatisch das entsprechende Gesuchsformular zu, wenn Sie Ihre Verfallsanzeige einreichen

Ihren Anspruch selbstständig prüfen und ein Gesuch einreichen

Alle übrigen Personengruppen und Staatsbürgerinnen und Staatsbürger müssen das Gesuchsformular selbstständig zusammen mit der Verfallsanzeige einreichen, sofern sie die Voraussetzungen für eine Umwandlung erfüllen. Beachten Sie die markierten Hinweise zu den Unterlagen, die Sie dem Gesuch beilegen müssen:

Gesuch um Umwandlung der Aufenthaltsbewilligung in eine Niederlassungsbewilligung

Reichen Sie alle Unterlagen bei der Einwohnerkontrolle Ihrer Wohngemeinde ein. Diese prüft die Vollständigkeit der Unterlagen und leitet sie anschliessend an uns weiter. Erfüllen Sie sämtliche Voraussetzungen, erteilen wir Ihnen eine Niederlassungsbewilligung.

Falls nötig, erhalten Sie vorgängig eine Aufforderung zur Erfassung Ihrer biometrischen Daten. Erst nachdem diese erfasst worden sind, wird die Bewilligung produziert und Ihrer Einwohnerkontrolle zusammen mit der Rechnung zugestellt.

Vorzeitige Umwandlung der Aufenthaltsbewilligung

Unter gewissen Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, Ihre Aufenthaltsbewilligung vorzeitig in eine Niederlassungsbewilligung umzuwandeln. Sie können nur dann ein persönliches Gesuch bei Ihrer Wohngemeinde einreichen, wenn alle Voraussetzungen erfüllt und alle geforderten Dokumente vorhanden sind.

Merkblatt "Vorzeitige Erteilung der Niederlassungsbewilligung"

Ihre Niederlassungsbewilligung verlängern

Ein bis zwei Monate vor Ablauf der Kontrollfrist Ihrer Niederlassungsbewilligung schickt Ihnen das Staatssekretariat für Migration eine Verfallsanzeige für die Verlängerung der Kontrollfrist. Beachten Sie die Anweisungen auf der Verfallsanzeige und geben Sie alle darauf erwähnten Unterlagen persönlich bei der Einwohnerkontrolle Ihrer Wohngemeinde ab. Die Einwohnerkontrolle leitet die Unterlagen anschliessend an uns weiter.

Kann die Kontrollfrist Ihrer Niederlassungsbewilligung verlängert werden, wird der Ausweis C produziert und Ihrer Einwohnerkontrolle zusammen mit der Rechnung zugestellt.

Falls Sie bisher eine Niederlassungsbewilligung in Papierform besessen haben, erhalten Sie einen Termin für die Abgabe Ihrer biometrischen Daten. Erst wenn diese erfasst worden sind, kann der Ausweis C produziert und der Einwohnerkontrolle zugestellt werden.

Häufige Fragen

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