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Sexarbeit: Selbstständige Erwerbstätigkeit

Um selbständig im Sexgewerbe zu arbeiten, müssen Sie Bürger/in eines EU-27/EFTA-Staates sein. Sie müssen ausserdem Ihre Selbständigkeit nachweisen können.

Grundsätzlich müssen Sie Ihre Selbständigkeit nachweisen können. Eine selbständige Erwerbstätigkeit ist nur möglich, wenn sie über 90 Tage ausgeübt wird.

Als selbstständig Erwerbende gelten im Erotikgewerbe nur Personen, die ihre Dienstleistungen ausserhalb eines Betriebs bzw. Etablissements erbringen und denen keine Drittpersonen Anweisungen erteilen.

Sexarbeitende, die in einem Etablissement arbeiten, werden grundsätzlich als unselbständige Arbeitnehmer/innen im ausländerrechtlichen Sinn behandelt. Somit gelten Betreiber/innen eines Etablissements als Arbeitgeber/innen, auch dann, wenn sie lediglich Zimmer vermieten.

Sexarbeit: Unselbständige Erwerbstätigkeit

So gehen Sie vor

Schritt
1

Melden Sie sich bei der Einwohnerkontrolle Ihrer Wohngemeinde an und beantragen Sie vor Stellenantritt eine Bewilligung. Bringen Sie die folgenden Unterlagen mit:

  • Kopie Ihres gültigen Passes oder Ihrer gültigen Identitätskarte
  • Businessplan
  • Mietvertrag für Ihre Wohnung
  • Mietvertrag für Ihren Arbeitsraum (Wohnung oder Zimmer)
  • Police einer Schweizer Krankenversicherung bzw. Antrag an eine Schweizer Krankenversicherung oder das Sozialversicherungsformular A1
  • Anmeldebestätigung der AHV oder das Sozialversicherungsformular A1

Mehr erfahren zur Anmeldung bei der AHV für Selbständigerwerbende

Schritt
2

Ihre Wohngemeinde leitet Ihr Gesuch an die zuständige Migrationsbehörde weiter.

Schritt
3

Sobald die Behörde Ihre Unterlagen geprüft hat, werden Sie zu einem persönlichen Gespräch eingeladen. Wenn Sie Ihre Selbständigkeit belegen können, erhalten Sie Ihre Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B).

Bevor der Ausweis produziert werden kann, müssen ein Foto und Ihre Unterschrift in einem Ausweiszentrum des Kantons Bern erfasst werden. Eine Einladung dazu erhalten Sie automatisch. Anschliessend wird der Ausweis zusammen mit der Rechnung Ihrer Wohngemeinde zugestellt.

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