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Sexarbeit: Selbstständige Erwerbstätigkeit

Um selbständig im Sexgewerbe zu arbeiten, müssen Sie Bürger/in eines EU-27/EFTA-Staates sein. 

Aufenthalte bis 90 Tage im Meldeverfahren

Wenn Sie sich weniger als 90 Tage in der Schweiz aufhalten, müssen Sie Ihre Tätigkeit spätestens acht Tage vor Beginn online anmelden:

Login zum Portal Meldeverfahren – Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement

  • Meldeformular für selbständige Erwerbstätige EU/EFTA im erotischen Bereicht ausserhalb eines Etablissements
  • vom Sozialversicherungsträger des Herkunftslandes ausgestelltes Formular A1 (Bitte beachten Sie, dass es möglich ist, dass Sie in Ihrem Herkunftsland selbstständig sind, in der Schweiz jedoch nach schweizerischem Recht als unselbstständig eingestuft werden.)
  • Unterzeichneter Mietvertrag oder Untermietvertrag (bei Untermiete inkl. Einverständnis des Hauptmieters) mit Angaben zur Mietdauer
  • Angaben bezüglich der Inserierung der Dienstleistungen
  • gut lesbare Kopie des gültigen heimatlichen Reisedokumentes
     

Als selbstständig Erwerbende gelten im Erotikgewerbe nur Personen, die ihre Dienstleistungen ausserhalb eines Betriebs bzw. Etablissements erbringen und denen keine Drittpersonen Anweisungen erteilen.

Sexarbeitende, die in einem Etablissement arbeiten, werden grundsätzlich als unselbständige Arbeitnehmer/innen im ausländerrechtlichen Sinn behandelt. Somit gelten Betreiber/innen eines Etablissements als Arbeitgeber/innen, auch dann, wenn sie lediglich Zimmer vermieten.

Sexarbeit: Unselbständige Erwerbstätigkeit

Aufenthalte über 90 Tage im Bewilligungsverfahren

So gehen Sie vor

Schritt
1

Melden Sie sich bei der Einwohnerkontrolle Ihrer Wohngemeinde an und beantragen Sie vor Arbeitsbeginn eine Bewilligung. Bringen Sie die folgenden Unterlagen mit:

  • Kopie Ihres gültigen Passes oder Ihrer gültigen Identitätskarte
  • Businessplan
  • Unterzeichneter Mietvertrag oder Untermietvertrag (bei Untermiete inkl. Einverständnis des Hauptmieters) mit Angaben zur Mietdauer
  • Police einer Schweizer Krankenversicherung bzw. Antrag an eine Schweizer Krankenversicherung oder das Sozialversicherungsformular A1
  • Anmeldebestätigung der AHV oder das Sozialversicherungsformular A1

Mehr erfahren zur Anmeldung bei der AHV für Selbständigerwerbende

Schritt
2

Ihre Wohngemeinde leitet Ihr Gesuch an die zuständige Migrationsbehörde weiter.

Schritt
3

Sobald die Behörde Ihre Unterlagen geprüft hat, werden Sie zu einem persönlichen Gespräch eingeladen. Wenn Sie Ihre Selbständigkeit belegen können, erhalten Sie Ihre Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B).

Bevor der Ausweis produziert werden kann, müssen ein Foto und Ihre Unterschrift in einem Ausweiszentrum des Kantons Bern erfasst werden. Eine Einladung dazu erhalten Sie automatisch. Anschliessend wird der Ausweis zusammen mit der Rechnung Ihrer Wohngemeinde zugestellt.

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