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Arbeitnehmende der EU-/EFTA-Staaten

Wenn Sie aus einem EU- oder EFTA-Staat kommen und länger als 90 Tage in der Schweiz arbeiten wollen, brauchen Sie eine Bewilligung für Ihren Aufenthalt.

  • Liste der EU/EFTA-Staaten – Staatssekretariat für Migration

Abhängig von der Art und Dauer Ihrer Arbeit kann Ihnen eine Kurzaufenthaltsbewilligung (bis zu einem Jahr, Ausweis L), eine Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B) oder eine Bewilligung für Grenzgänger/innen (Ausweis G) ausgestellt werden.

Hinweis für Staatsangehörige aus Kroatien

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. November 2023 beschlossen, die Ventilklausel gegenüber Kroatien auch im kommenden Jahr anzuwenden. Dies bedeutet, der Zugang kroatischer Arbeitskräfte zum Schweizer Arbeitsmarkt bleibt weiterhin beschränkt.

Vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 gelten für kroatische Staatsangehörige, die eine Erwerbstätigkeit in der Schweiz aufnehmen möchten, Höchstzahlen für die Anzahl Bewilligungen. Betroffen sind sowohl Kurzaufenthaltsbewilligungen (Ausweis L EU/EFTA) als auch Aufenthaltsbewilligungen (Ausweis B EU/EFTA).

Medienmitteilung des Bundesrates

Bis 90 Tage Arbeitsdauer

Wenn Sie weniger als 90 Tage arbeiten und die Schweiz innert dieser Frist wieder verlassen, muss Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber Sie im Voraus über das Meldeverfahren anmelden.

Login zum Portal Meldeverfahren – Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement

Über 90 Tage Arbeitsdauer

Schritt
1

Bereiten Sie alle nötigen Unterlagen vor:

  • Ihren gültigen Reisepass oder Ihre gültige Identitätskarte
  • Eine Arbeitsbestätigung oder Ihren Arbeitsvertrag, woraus der genaue Stellenantritt, die Vertragsdauer und der Beschäftigungsgrad ersichtlich sind.

Schritt
2

Melden Sie sich innert 14 Tagen nach Ihrer Einreise persönlich bei der Einwohnerkontrolle Ihrer Wohngemeinde an. Sie müssen das erledigen, bevor Sie Ihre Arbeitsstelle antreten.

Schritt
3

Die Mitarbeitenden der Einwohnerkontrolle füllen mit Ihnen das Anmeldeformular aus und übermitteln die Unterlagen an den Migrationsdienst.

Schritt
4

Wir prüfen Ihren Antrag und erteilen Ihnen je nach Dauer der Beschäftigung eine Kurzaufenthaltsbewilligung (Ausweis L) oder Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B).

Bevor der Ausweis produziert werden kann, müssen ein Foto und Ihre Unterschrift in einem Ausweiszentrum des Kantons Bern erfasst werden. Eine Einladung dazu erhalten Sie automatisch. Anschliessend wird der Ausweis zusammen mit der Rechnung Ihrer Wohngemeinde zugestellt.

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