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Unentgeltliche Rechtspflege

Wer wenig Geld zur Verfügung hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Gesuch um Ratenzahlung, unentgeltliche Rechtspflege oder Gebührenerlass stellen.

Dieses Merkblatt beschreibt, unter welchen Umständen Sie spezielle Zahlungsvereinbarungen oder die unentgeltliche Rechtspflege beantragen können.

Merkblatt «Umgang mit Gebühreninkasso bei Bedürftigkeit»

Gesuchformulare

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