In den letzten Tagen haben die Medien über einen Bericht der kantonalen Finanzkontrolle berichtet, in dem die Abläufe im Asylbereich des Kantons überprüft werden. Diesen Bericht hat die Polizei- und Militärdirektion zur Besprechung an die Oberaufsichtskommission übermittelt. Es ist geplant, dass sich die Kommission an ihrer Sitzung vom 2. Mai 2013 im Beisein des Polizei- und Militärdirektors sowie der Leitung des MIP mit dem Bericht befasst.
Umfassende Überprüfung abgeschlossen
Die Polizei- und Militärdirektion hält fest, dass der Wechsel der Leitung der Abteilung Migrationsdienst im Juni 2011 und der Abgang von langjährigen Schlüsselpersonen von der Leitung des Amtes für Migration und Personenstand (MIP) zum Anlass genommen wurden, im Asylwesen eine generelle Standortbestimmung durchzuführen. In diesem Zusammenhang erteilte die POM der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsfirma KMPG am 28. März 2012 den Auftrag zur Überprüfung der Finanzflüsse und der vertraglichen Regelungen mit den vier Partnerorganisationen im Asylwesen. Die Resultate der Prüfung der KPMG lagen im November 2012 vor und flossen Ende Januar 2013 teilweise in die Berichterstattung der Finanzkontrolle des Kantons Bern ein. Auf der Basis dieser Berichte beauftragte die Polizei- und Militärdirektion das MIP, das Asylwesen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auf eine klarere und transparentere Basis zu stellen.