Gemeindezusammenschlüsse haben häufig zur Folge, dass Gemeindenamen verschwinden. So wurde zum Beispiel per 1. Januar 2018 aus den Gemeinden Gelterfingen, Kirchdorf, Mühledorf und Noflen die Gemeinde Kirchdorf. In Zivilstandsdokumenten sowie in Pass und Identitätskarte wird dann nur noch der neue Name der Gemeinde als Heimatort aufgeführt.
Antrag durch Bürgerinnen und Bürger möglich
Bürgerinnen und Bürger, die durch eine Gemeindefusion den Namen ihres Heimatorts verlieren, können beantragen, den alten Heimatort dem neuen in Klammern anzufügen ̶ z. B. Kirchdorf (Gelterfingen). Der Antrag muss jedoch innerhalb eines Jahres, nachdem der Gemeindezusammenschluss in Kraft getreten ist, gestellt werden. Im Jahr 2018 können zudem auch Bürgerinnen und Bürger, deren bernische Gemeinde in der Zeit vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2017 fusionierte, von diesem Recht Gebrauch machen. Die Frist läuft für diese Gemeinden sowie für diejenigen, die per 1. Januar 2018 fusioniert haben, am 31. Dezember 2018 aus.
Antragsformular online erhältlich
Das Antragsformular ist bei den betroffenen Gemeinden oder online erhältlich. Die Bearbeitung kostet 75 Franken. Von Januar bis September 2018 haben 256 Personen von diesem Übergangsrecht Gebrauch gemacht.
Weitere Informationen: Bürgerrecht nach Gemeindefusionen