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09. November 2018
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Die Übergangsfrist läuft am 31. Dezember 2018 ab
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Heimatort nach einer Gemeindefusion

Bürgerinnen und Bürger, die durch eine Gemeindefusion zwischen 1. Januar 2014 und 31. Dezember 2017 den Namen ihres Heimatortes verloren haben, können noch bis Ende 2018 ein Gesuch einreichen, um dessen Namen dem neuen Heimatort in Klammern anzufügen. Die entsprechende Übergangsfrist läuft am 31. Dezember 2018 ab.

Gemeindezusammenschlüsse haben häufig zur Folge, dass Gemeindenamen verschwinden. So wurde zum Beispiel per 1. Januar 2018 aus den Gemeinden Gelterfingen, Kirchdorf, Mühledorf und Noflen die Gemeinde Kirchdorf. In Zivilstandsdokumenten sowie in Pass und Identitätskarte wird dann nur noch der neue Name der Gemeinde als Heimatort aufgeführt.

Antrag durch Bürgerinnen und Bürger möglich

Bürgerinnen und Bürger, die durch eine Gemeindefusion den Namen ihres Heimatorts verlieren, können beantragen, den alten Heimatort dem neuen in Klammern anzufügen  ̶  z. B. Kirchdorf (Gelterfingen). Der Antrag muss jedoch innerhalb eines Jahres, nachdem der Gemeindezusammenschluss in Kraft getreten ist, gestellt werden. Im Jahr 2018 können zudem auch Bürgerinnen und Bürger, deren bernische Gemeinde in der Zeit vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember  2017 fusionierte, von diesem Recht Gebrauch machen. Die Frist läuft für diese Gemeinden sowie für diejenigen, die per 1. Januar 2018 fusioniert haben, am 31. Dezember 2018 aus.

Antragsformular online erhältlich

Das Antragsformular ist bei den betroffenen Gemeinden oder online erhältlich. Die Bearbeitung kostet 75 Franken. Von Januar bis September 2018 haben 256 Personen von diesem Übergangsrecht Gebrauch gemacht.

Weitere Informationen: Bürgerrecht nach Gemeindefusionen

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