Abgewiesene, ausreisepflichtige Asylsuchende können bei Bedürftigkeit bis zu ihrer Ausreise Nothilfe beantragen. Nothilfe umfasst die Unterbringung in einer Kollektivunterkunft, Nahrung und Hygieneartikel, die Leistungen aus der obligatorischen Krankenversicherung sowie Kleidungsstücke und andere Sachmittel bei Bedarf. Das Amt für Migration und Personenstand (MIP) hat am 12. August 2019 eine öffentliche Ausschreibung publiziert, um die Organisation zu bestimmen, welche im Auftrag des Kantons die Nothilfe ausrichtet und die Rückkehrzentren betreibt. Es hat nun den Zuschlag an die ORS erteilt.
Angebote wurden nach verschiedenen Kriterien bewertet
Das MIP hat den Zuschlag jener Anbieterin erteilt, welche hinsichtlich Preis und Qualität das beste Angebot eingereicht hat. Es hat die eingegangenen Angebote gemäss den in der Ausschreibung festgehaltenen Kriterien bewertet. Neben dem Preis wurden auch Konzepte zur Tagesstruktur und Hausordnung, Sicherheit und Personaleinsatzplanung in die Bewertung einbezogen. Alle Anbietenden mussten zudem eine Reihe von Qualifikationen erfüllen.
Rückkehrzentren voraussichtlich in Biel, Aarwangen und Gampelen
Wie die Polizei- und Militärdirektion (POM) am 23. November 2019 kommunizierte, laufen mit der Stadt Biel und den Gemeinden Aarwangen und Gampelen konkrete und lösungsorientierte Verhandlungen. Jede der drei Gemeinden verfügt bereits heute über eine Kollektivunterkunft zur Unterbringung von Asylsuchenden und rückkehrpflichtigen Personen. Diese gemischten Zentren sollen im Jahr 2020 in reine Rückkehrzentren umgewandelt werden.
Betrieb wird spätestens nächsten Sommer aufgenommen
Per 1. Juli 2020 wechselt die Asylsozialhilfe von der POM zur Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF). Die von der GEF mit der operativen Gesamtverantwortung für Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und anerkannte Flüchtlinge beauftragten regionalen Partner nehmen ihre Arbeit am 1. Juli 2020 auf. Die Rückkehrzentren werden den Betrieb somit spätestens im Sommer 2020 aufnehmen (respektive weiterführen).