Damit das Zivilstandsamt eine gleichgeschliche Partenrschaft beurkunden kann, müssen die beiden Partner oder die beiden Partnerinnen persönlich beim Zivilstandsamt das Gesuch um Eintragung einreichen. Das Zivilstandsamt prüft, ob das Gesuch in der richtigen Form eingereicht ist, die nötigen Zivilstandsdokumente vorliegen und die Voraussetzungen für die Beurkundung der eingetragenen Partnerschaft erfüllt sind.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird die eingetragene Partnerschaft beurkundet. Diese Beurkundung ist wie die Eheschliessungöffentlich. Im Gegensatz zur Ehe wird die eingetragene Partnerschaft jedoch nicht durch das Ja-Wort in Anwesenheit von zwei Zeugen begründet, sondern durch die Protokollierung der Willenserklärungen der beiden Partnerinnen oder Partner. Die eingetragene Partnerschaft hat keine Auswirkungen auf den amtlichen Namen und das Bürgerrecht.
Die Beurkundung der eingetragenen Partnerschaft kann unmittelbar nach Abschluss des Vorverfahrens in den Büroräumlichkeiten der Zivilstandsämter erfolgen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, in den für Trauungen zur Verfügung stehenden Lokalen eine feierliche Zeremonie durchzuführen. Findet die Eintragung im Rahmen einer Zeremonie statt, ist der Termin vorgängig mit dem entsprechenden Zivilstandsamt zu vereinbaren. Je nach Grösse der Lokalitäten beim Zivilstandsamt, resp. den externen Lokalen, können der Zeremonie eine Anzahl Gäste beiwohnen.
Auskünfte erteilt:
- Walter Grossenbacher, Vorsteher der Abteilung Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst, Polizei- und Militärdirektion, Tel 079 785 88 45