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Arbeiten als Personen des Asylbereichs

Asylsuchende, vorläufig aufgenommene und schutzbedürftige Personen sowie anerkannte Flüchtlinge dürfen unter bestimmten Bedingungen in der Schweiz arbeiten. Diese sind abhängig vom Aufenthaltsstatus. Alle Informationen dazu finden Sie auf dem Themenportal Asyl und Flüchtlinge.

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