Die Neustrukturierung des Asyl- und Flüchtlingsbereichs (NA-BE) sieht vor, dass Menschen mit rechtskräftigem Wegweisungsentscheid getrennt von anerkannten Flüchtlingen und Asylsuchenden untergebracht werden. Demzufolge benötigt der Kanton Bern Rückkehrzentren mit insgesamt 350 bis 450 Unterkunftsplätzen. Die mit NA-BE angestrebten Optimierungen im Asylwesen will der Kanton mit den Gemeinden partnerschaftlich und sachorientiert umsetzen.
Gemeinsame Suche nach geeigneten Standorten
Der Grosse Rat sprach sich im März 2019 knapp gegen die Schaffung eines Rückkehrzentrums im ehemaligen Jugendheim Prêles aus. Mit dem Ziel einer breiten politischen Abstützung nahm die Polizei- und Militärdirektion anschliessend Kontakt mit den Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthaltern auf. Das Amt für Migration und Personenstand kontaktierte zusammen mit den Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter zahlreiche Gemeinden und identifizierte geeignete Alternativstandorte für die geplanten Rückkehrzentren.
Rückkehrzentren voraussichtlich in Biel, Aarwangen und Gampelen
Konkrete und lösungsorientierte Verhandlungen erfolgten schliesslich mit der Stadt Biel und den Gemeinden Aarwangen und Gampelen. Jede dieser drei Gemeinden verfügt bereits heute über eine Kollektivunterkunft, die zur Unterbringung von Asylsuchenden und auch von rückkehrpflichtigen Personen genutzt wird. Die Polizei- und Militärdirektion beabsichtigt, diese gemischten Zentren im Jahr 2020 in reine Rückkehrzentren umzuwandeln. Aufgrund der zielorientierten und konstruktiven Gespräche mit den beiden Gemeinden sowie der Stadt Biel sind die Polizei- und Militärdirektion und die zuständigen Regierungsstatthalterämter zuversichtlich, eine gute Lösung zur Unterbringung von abgewiesenen Asylsuchenden zu finden. Mit dem Betrieb von Rückkehrzentren wird die Neustrukturierung des Asylwesens umgesetzt, so dass diese ihre beabsichtigte positive Wirkung entfalten kann.
Betrieb wird spätestens nächsten Sommer aufgenommen
Per 1. Juli 2020 wechselt die Asylsozialhilfe von der Polizei- und Militärdirektion (POM) zur Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF). Die von der GEF beauftragten regionalen Partner werden ihre Arbeit am 1. Juli 2020 beginnen. Die Rückkehrzentren werden den Betrieb somit spätestens im Sommer 2020 aufnehmen. Der zukünftige Betreiber der Rückkehrzentren wird im Rahmen eines laufenden öffentlichen Ausschreibungsverfahrens ermittelt. Der Zuschlag wird voraussichtlich im Dezember 2019 erfolgen und dann kommuniziert werden.