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18. August 2016
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Projekt Neustrukturierung des Asylbereichs im Kanton Bern
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Regierungsrat verabschiedet Gesamtstrategie für den Asyl- und Flüchtlingsbereich im Kanton Bern

Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene besser integrieren und abgewiesene Asylsuchende rasch und konsequent ausschaffen: Dieses Ziel verfolgt der Regierungsrat des Kantons Bern mit der von ihm beschlossenen «Gesamtstrategie für den Asyl- und Flüchtlingsbereich im Kanton Bern». In der Übergangsphase bis zur Neustrukturierung des Asyl- und Flüchtlingsbereichs werden die Bestimmungen für die Unterbringung von Asylsuchenden auf eine klare und verbindliche rechtliche Grundlage gestellt.

Der Bund gestaltet den Asylbereich neu und strebt eine deutliche Beschleunigung der Asylverfahren an. In Zukunft werden die Asylgesuche zu einem grossen Teil direkt in 16 Bundeszentren – aufgeteilt auf sechs Asylregionen – erledigt werden. In diesen Zentren werden die Erstbefragungen mit den Asylsuchenden durchgeführt und die Triage der Asylgesuche in verschiedenen Verfahren vorgenommen. Mit diesem Vorgehen weist der Bund den Kantonen nur noch Personen zu, die eine vergleichsweise hohe Chance haben, als anerkannte Flüchtlinge oder vorläufig Aufgenommene in der Schweiz bleiben zu dürfen. Personen, deren Asylgesuch bereits im Bundeszentrum negativ entschieden wird, werden nicht mehr auf die Kantone verteilt. Die Wegweisungen werden direkt ab Bundeszentrum vom jeweiligen Standortkanton vollzogen. Der Kanton Bern wird neu zu einer eigenständigen Asylregion. Entsprechend wird der Bund im Kanton Bern ein Verfahrenszentrum und mindestens ein Ausreisezentrum führen.

Regierungsrat will den Asylbereich neu strukturieren

Vor diesem Hintergrund hat sich der Regierungsrat für eine Neustrukturierung des Asyl- und Flüchtlingsbereichs im Kanton Bern entschieden. Im Rahmen des Projekts «Neustrukturierung des Asylbereichs im Kanton Bern» (NA-BE) haben die Gesundheits- und Fürsorgedirektion sowie die Polizei- und Militärdirektion –  gemeinsam mit weiteren Direktionen und unter Einbezug eines Sounding Board mit den relevanten Akteuren aus dem bernischen Asyl- und Flüchtlingsbereich – die kantonale «Gesamtstrategie für den Asyl- und Flüchtlingsbereich im Kanton Bern» erarbeitet.

Die Gesamtstrategie sieht vor, dass die Integration von Personen mit potenziellem Bleiberecht von Beginn an gestärkt wird. Deshalb soll die Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) für die Unterbringung und Betreuung von Asylsuchenden im erweiterten Verfahren, bzw. von vorläufig Aufgenommenen, zuständig sein. Die Polizei- und Militärdirektion (POM) wird sich auf den konsequenten Wegweisungsvollzug sowie die Nothilfe konzentrieren. Zu den strategischen Zielen gehören eine regional ausgeglichene Verteilung der Asylsuchenden, eine schwankungstaugliche Unterbringung in Kollektiv- und Rückkehrzentren auf der Basis einer guten Zusammenarbeit zwischen den Direktionen, den Regierungsstatthalterämtern und den Gemeinden, eine früh einsetzende Integration sowie rasche, selbständige und kontrollierte Ausreisen.

Verabschiedung Gesamtstrategie und weiteres Vorgehen

Der Regierungsrat hat die «Gesamtstrategie für den Asyl- und Flüchtlingsbereich im Kanton Bern» am 17. August 2016 verabschiedet und legt sie in der Novembersession 2016 dem Grossrat zur Beratung vor. Bis Mitte des Jahres 2017 soll die Konzeption von NA-BE abgeschlossen sein, so dass die Umsetzungsarbeiten inkl. des Gesetzgebungsprozesses lanciert werden können. Die Neustrukturierung soll bis Mitte 2019 umgesetzt sein.

Stärkung der Rechtsgrundlagen in der Übergangsphase

In der Übergangsphase bis zur Neustrukturierung des Asylbereichs sieht der Regierungsrat mit einer kurzfristigen Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Ausländer- und Asylgesetz vor, die Bestimmungen für die Unterbringung von Asylsuchenden auf eine klare und verbindliche rechtliche Grundlage zu stellen. Damit soll einerseits die Koordination und Information unter den betroffenen Behörden gestärkt und andererseits eine angemessene Unterbringung auch in Zeiten stark ansteigender Asylzahlen gewährleistet bleiben. Dazu schlägt der Regierungsrat ein dreistufiges Modell für normale und angespannte Lagen sowie für Notlagen vor. Im Entwurf zur Gesetzrevision ist insbesondere vorgesehen, dass Gemeinden in angespannten Lagen für eine zeitnahe und vorübergehende Zusammenarbeit in Pflicht genommen werden können, um Obdachlosigkeit zu vermeiden. Die Gesetzesänderung befand sich im Frühjahr 2016 in der Vernehmlassung. Dabei wurden zwei Varianten zur Diskussion gestellt. Der Unterschied bestand einzig in der Zuständigkeit zum Erlass verpflichtender Massnahmen: Die zentrale Variante mit dem Regierungsrat und die dezentrale Variante mit zehn Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthaltern.

Der Regierungsrat hat nun entschieden, der vorberatenden Kommission des Grossen Rates lediglich die Variante mit der Zuständigkeit der Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter zu unterbreiten. Sie wurde im Vernehmlassungsverfahren leicht favorisiert. Wie zudem ein Pilotversuch in den zehn Verwaltungskreisen im Sommer 2016 gezeigt hat, wirkt sich insbesondere die regionale Verankerung durch die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter positiv auf die Suche nach Plätzen für die Unterbringung aus. Das neue Recht soll in der Novembersession 2016 vom Grossen Rat beraten werden und in der ersten Jahreshälfte 2017 in Kraft treten.

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