Der Schweizer Arbeitsmarkt ist nicht frei zugänglich. Sie müssen unterschiedliche Bedingungen beachten je nachdem, ob Sie aus einem EU-/EFTA-Staat stammen oder aus einem Drittstaat.
- Arbeitnehmer/innen der EU-/EFTA-StaatenWas Sie und Ihr/e Arbeitgeber/in beachten müssen, bevor Sie Ihre Arbeit aufnehmen.
- Selbständige aus den EU-/EFTA-StaatenWas Sie beachten müssen, wenn Sie in der Schweiz selbständig arbeiten wollen.
- Arbeitnehmer/innen und Selbständige aus DrittstaatenSpezialisierte Personen können unter gewissen Voraussetzungen in der Schweiz arbeiten.
- Grenzgängerinnen und GrenzgängerWenn Sie in der ausländischen Grenzzone wohnen, können Sie in der Schweiz arbeiten.
- Sexarbeit: Unselbständige ErwerbsarbeitWas Sie und Ihr/e Arbeitgeber/in beachten müssen, bevor Sie Ihre Arbeit aufnehmen.
- Sexarbeit: Selbständige ErwerbsarbeitSie dürfen selbständig im Sexgewerbe arbeiten, wenn Sie Ihre Selbständigkeit nachweisen können.
- Arbeiten als Personen des AsylbereichsAsylsuchende Personen, vorläufig Aufgenommene und anerkannte Flüchtlinge dürfen unter bestimmten Bedingungen in der Schweiz arbeiten.
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